Mitglied werden im Measurement Valley e.V.
Ordentliche Mitglieder
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jedes Unternehmen werden, das dem Bereich Messtechnik zuzuordnen ist und einen Sitz in der Region Göttingen hat.
Die Region Göttingen umfasst die Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode.
Über die Aufnahme von Unternehmen aus angrenzenden Landkreisen entscheidet der Vorstand.
Außerordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder können vom Vorstand in den Verein aufgenommen werden.
Der Vorstand entscheidet einstimmig über die Aufnahme, die Höhe des Jahresbeitrages und die Berechtigung zur Nutzung der Dachmarke. Sollte keine Einstimmigkeit erzielt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung hierüber.
Assoziierte Mitglieder
Assoziiertes Mitglied ohne Stimmrecht kann ein Unternehmen werden, das in einer Organschaft (Konzernverbundenheit) mit einem Mitgliedsunternehmen steht, auch wenn es nicht in der Region angesiedelt ist.
Unternehmen oder Einrichtungen, die einen wichtigen Bezug zur Messtechnik haben (z.B. Dienstleister, Zulieferer oder Kunden), können ebenfalls als assoziierte Mitglieder aufgenommen werden, wenn sie sich im Verband Measurement Valley engagieren und Measurement Valley als Dachmarke stärken wollen.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden soll. Der Vorstand informiert die Mitglieder über Aufnahmeanträge.
Jedem Mitglied steht es zu, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Aufnahmeanträge, Bedenken gegen eine Aufnahme beim Vorstand anzumelden.
Der Vorstand entscheidet nach Ablauf der 14 Tage über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen einstimmig.
Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.