Kenntnisse im Vertragsrecht sind für Einkäufer heute unabdingbar, denn eine sichere Einschätzung der rechtlichen Situation ist Voraussetzung um die richtigen Entscheidungen vor, während und nach Vertragsschluss zu treffen.
Dieser Workshop befasst sich mit der Mängelhaftung im Rahmen von Kauf- und Werkverträgen unter besonderer Berücksichtigung der zum 01.01.2018 in Kraft getretenen Gesetzesreform und der damit verbundenen Chancen und Risiken für Sie als Einkäufer.
Fallbeispiele aus Ihrer Praxis erleichtern Ihnen nicht nur das Verständnis der aktuellen Gesetze und Rechtsprechung sondern vor allem auch die Umsetzung des Erlernten in Ihren geschäftlichen Alltag.
Inhalte:
- Abgrenzung Kauf- / Werkvertrag
- Mängelansprüche des Auftraggebers beim Kauf- und Werkvertrag
- Wann liegt ein Mangel vor?
- Nachbesserung, Ersatzlieferung, Rücktritt, Minderung
- Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – welche Rolle spielt das Verschulden?
- Rechtsverluste bei unterlassener oder verspäteter Rüge beim Kaufvertrag
- Die Abnahme von Werkleistungen und ihre Rechtsfolgen
- Verjährung von Mängelansprüchen
- Bedeutung und Auswirkung von Garantien
- Aktuelle Urteile zu wichtigen Einkäuferfragen
- Wichtige Neuregelung zur Mängelhaftung
- Ersatz von Aus- und Wiedereinbaukosten bei mangelhafter Lieferung
- Regress in der Lieferkette
- Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht
- Änderungen zum Anspruch des Auftragnehmers auf Abschlagszahlungen
- Vorsicht Falle: Fiktive Abnahme auch bei wesentlichen Mängeln möglich!
- Kündigung aus wichtigem Grund
Dozentin: RA Angelika Schaeuffelen
Termin: Donnerstag, 10. Januar 2019
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 Uhr
Ort: Mahr GmbH, Carl-Mahr-Str. 1, 37073 Göttingen
Teilnahmegebühr:
280,00 € zzgl. MwSt. für Measurement Valley Mitglieder
350,00 € zzgl. MwSt. für externe Teilnehmer. Mitgliedern des Verpackungsclusters gewähren wir 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.
Enthalten sind Seminarunterlagen und Verpflegung.
Bitte melden Sie sich bis 07. Dezember verbindlich an.